Bereichsausbildung für THW-Kraftfahrer

An der Kraftfahrerausbildung im Ortsverband (OV) Achim nahmen am 27. und 28. Juni insgesamt zwölf THW-Einsatzkräfte aus den OV Verden, Hoya und Achim teil. Die zweitägige Ausbildung behandelte sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Die Ausbildung berechtigt die Helferinnen und Helfer im Rahmen ihres Führerscheins, Fahrzeuge des THW zu fahren.

In der theoretischen Basis vermittelte Christian Probst, Ortsbeauftragter des OV Achim, zunächst Inhalte wie z.B. rechtliche Grundlagen, das Verhalten bei Unfällen und Ladungssicherung.

Im praktischen Teil der Ausbildung machten alle Teilnehmer zuerst einen sogenannten "Fahrzeug-Check". Dieser gehört zu den routinemäßigen Aufgaben eines Kraftfahrers vor Antritt einer Fahrt. Dabei wird das gesamte Fahrzeug (Reifen, Beleuchtung, etc) und die Ladung bzw. Ladungssicherung überprüft.
Bernd Wiechen, Lehrkraft an der THW-Bundesschule Hoya, zeigte den Kraftfahrern Tricks und Kniffe im Umgang mit den Fahrzeugen: Reifenwechsel, das Abklappen der Fahrerkabine beim LKW usw. lernten die Helfer unter fachkundiger Anleitung.
Danach folgten Fahrübungen auf einem Parcours. Die Teilnehmer übten mit unterschiedlichen Fahrzeugen u.a. das Rückwärtsfahren oder das rückwärts Einparken jeweils mit Einweiser. Und auch das Abschleppen von Fahrzeugen trainierten die Einsatzkräfte.

Im dritten Teil der Ausbildung standen Fahrten mit Sonder- und Wegerecht und das Fahren im geschlossenen Verband auf dem Programm. Nach den theoretischen Grundlagen, die von Tobias Peisker, Zugführer des OV Achim, vermittelt wurden, ging es mit sechs Fahrzeugen im Verband durch die Stadt Achim und die Umgebung. Die Fahrt führte sowohl über Landstraßen als auch über die A1. Auf der 60 Kilometer langen Tour wurden mehrere Stopps eingelegt, damit die Fahrer tauschen konnten. Somit hatte jeder Teilnehmer die Möglichkeit, Fahrerfahrungen bei einer "Kolonnenfahrt" zu sammeln.

Marco Henschel erklärte abschließend den Helfern das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route"). Dieses Abkommen enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Für den Transport von Gefahrgut gilt die sogenannte "1000-Punkte-Regel": Jedem Gefahrgut ist ein Faktor zugeordnet. Multipliziert man diesen Faktor mit der transportieren Menge, so ergibt sich eine Zahl. Ist diese Zahl kleiner als 1000 darf der Fahrer ohne bestimmte Anforderungen das Gefahrgut transportieren. Beim Transport mehrerer Gefahrgüter müssen die jeweiligen Summen addiert werden.

Nach Ende des Lehrgangs erhielten die Helfer ihre Fahrgenehmigung und dürfen nun THW-Einsatzfahrzeuge fahren.   


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